Seit 1. Januar 2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre
Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu
bringen. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten
Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9). Bitte sehen Sie hierzu das Merkblatt zum Kindergesundheitsschutz (Hessisches Sozialministerium)
Seit 2008 werden drei weitere
Vorsorgeuntersuchungen von den Kinderärzten/ Jugendärzten angeboten:
U10, U11 und J2. Die Kosten der Untersuchung werden nicht von allen
gesetzlichen Krankenkassen übernommen, erkundigen Sie sich bei Ihrer
Krankenkasse. Diese Leistungen bieten wir, wenn die Kosten
von der Kasse nicht übernommen werden, als IGEL Leistungen an.
Den U-Untersuchungsplan können Sie sich mit dem U-Planer erzeugen lassen und anschliessend ausdrucken.